Healing Hands Fellowsship e.V.

 

 Mitgliedschaft

Geregelt in § 5 der Satzung

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Ein ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Satzung anerkennt und bereit ist, sich für die Erreichung der Vereinsziele einzusetzen.

Förderndes Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Satzung anerkennen aber kein Heiler ist.

Der Antrag auf fördernde oder ordentliche Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über den Aufnahmeantrag entscheidet und bei Ablehnung nicht anfechtbar ist. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und können kein Amt ausüben. Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch: Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt eines Mitglieds ist zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 39 Abs. 2 BGB) schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es dem Verein Schaden zufügt oder gegen die Satzung oder Vereinsinteressen verstößt. Die genannte Mitteilung gilt als zugestellt, wenn sie an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet ist.

Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögen erhalten.

Anmerkung:

Ordentliche Mitglieder sind alle Gründungsmitglieder sowie alle Mitglieder, die die Satzung anerkennen und die bereit sind, sich für die Erreichung der Vereinsziele einzusetzen.

Fördermitglieder:

Fördernde Mitglieder erkennen die Satzung an.







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